RECHTE
 
 

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* Die Georg-Britting-Stiftung wurde am 6. September 2007 von der Regierung von Oberbayern als öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts
mit Sitz in ROHRDORF, Gemeindeteil Höhenmoos gem. Paragraf  80/81 des bürgerlichen Gesetzbuches anerkannt. Die Stiftung ist damit rechtsfähig..